für Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Ein Sanierungsfahrplan ist ein strategisches Dokument, das individuelle Maßnahmen zur energetischen Sanierung eines Gebäudes beschreibt. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu verringern. Der Fahrplan enthält eine detaillierte Analyse des aktuellen Zustands, konkrete Sanierungsmaßnahmen, eine Priorisierung der Schritte und eine Kosten-Nutzen-Bewertung. Dabei wird auch die langfristige Umsetzung und die Finanzierung der Maßnahmen berücksichtigt, sodass Eigentümer schrittweise zu einem nachhaltigeren Gebäude gelangen können.
Die Förderbegleitung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst die Beratung und Unterstützung von Antragstellern bei der Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln. Sie beinhaltet die Prüfung der Förderfähigkeit von Maßnahmen, die Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen, die Sicherstellung der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie die Dokumentation und Abrechnung der geförderten Projekte. Ziel ist es, eine möglichst effiziente Nutzung der Fördermittel zu gewährleisten und den Förderprozess reibungslos zu gestalten.
Ein Energieausweis bescheinigt die Energieeffizienz eines Gebäudes und gibt Aufschluss über den Energiebedarf oder -verbrauch. Der Bedarfsausweis basiert auf der technischen Gebäudehülle und den Heizsystemen und zeigt den theoretischen Energiebedarf, unabhängig vom tatsächlichen Verhalten der Nutzer. Der Verbrauchsausweis hingegen orientiert sich am tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und spiegelt das Nutzerverhalten wider. Beide Ausweise dienen der Information von Käufern oder Mietern und sind in vielen Fällen gesetzlich erforderlich.
Die raumweise Heizlastberechnung nach der DIN EN 12831-1 ermittelt den Wärmebedarf eines Gebäudes, um eine effiziente und bedarfsgerechte Heizungsanlage zu dimensionieren. Sie berücksichtigt Faktoren wie Gebäudegröße, Dämmung, Fensterflächen, Luftdichtheit und die klimatischen Bedingungen. Ziel ist es, die benötigte Heizleistung zu bestimmen, um die Innenräume auch bei extremen Außentemperaturen auf eine komfortable Temperatur zu bringen. Die Berechnung dient als Grundlage für die Auswahl von Heizsystemen und stellt sicher, dass diese effizient arbeiten.
Die Wärmebrückenberechnung identifiziert und quantifiziert Stellen in einem Gebäude, an denen aufgrund von baulichen Übergängen oder Materialwechseln Wärme verloren geht. Diese Bereiche, sogenannte Wärmebrücken, führen zu einer Erhöhung des Energieverbrauchs und können Feuchtigkeitsprobleme oder Schimmelbildung begünstigen. Die Berechnung hilft, solche Schwachstellen zu erkennen und zu optimieren, um die Energieeffizienz zu steigern und Baufehler zu vermeiden. Sie ist besonders wichtig für die Planung von Sanierungen und Neubauten mit hoher Energieeffizienz.
Die Energieberatung nach DIN V 18599 (Modul 2) umfasst die detaillierte Berechnung und Analyse der energetischen Qualität eines Gebäudes. Dabei wird der Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung ermittelt. Ziel ist es, Optimierungspotenziale aufzuzeigen und Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz zu geben. Die Beratung berücksichtigt alle relevanten baulichen und technischen Komponenten und dient als Grundlage für Sanierungs- oder Neubauplanungen, um die Anforderungen an die Energieeffizienz zu erfüllen.
Das EWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) verpflichtet Eigentümer nach dem Heizungstausch einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Dies kann durch den Einsatz von Technologien wie Solarthermie, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen erfolgen, aber auch durch entsprechende Ersatzmaßnahmen (z.B. Biogas, Sanierungsfahrplan). Das Gesetz soll den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor erhöhen und die CO2-Emissionen senken. Es fordert die Umsetzung entsprechender Maßnahmen innerhalb eines definierten Zeitrahmens.
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Kai Hehenberger (M.Sc)
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